Die Statuten

 
Statuten Weinbauverein Buus

 

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Name, Sitz, Dauer
Unter dem Namen Weinbauverein Buus (gegründet am 20.1.1972 aus der vormaligen Obst-­und Weinbaugenossenschaft) besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein gemäss Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz an der Adresse des Präsidenten.
1.2 Zweck
Der Weinbauverein Buus trägt zur Erhaltung und Förderung eines einheimischen Weinbaues bei, mittels
a) Vorträgen, Rebbaukursen und Exkursionen,
b) Anstrengungen, die der Bekanntheit des Buusner Weines dienen.
2. Mitgliedschaft
2.1 Mitglieder
Mitglied kann jeder werden, der in der Gemeinde Buus Rebgelände besitzt oder betreut. Ferner steht die Mitgliedschaft offen für alle Reb-­ und Weinfreunde.
2.2 Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Anmeldung an den Vorstand.
2.3 Ehrenmitglieder
Mitglieder, welche sich um den Verein verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes an der Generalversammlung zu Ehrenmitglieder ernannt werden.
2.4 Austritt / Ausschluss
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) schriftliche Austrittserklärung,
b) Nichtbezahlen des Jahresbeitrages,
c) Ausschluss auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung,
d) Tod.
3. Organisation
3.1 Organe
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung,
b) der Vorstand,
c) die Revisoren.
3.2 Generalversammlungen
Die ordentliche Generalversammlung mit Rechnungsablage findet alljährlich im 1. Quartal des folgenden Jahres statt.
Ausserordentlich wird eine Generalversammlung einberufen, wenn
a) der Vorstand es für nötig erachtet,
b) mindestens 10 Mitglieder dies verlangen.
3.3 Einladungen, Anträge
Die Einladung zu jeder Generalversammlung erfolgt durch den Vorstand. Sie hat 10 Tage vorher unter Angabe der Traktanden durch persönliche Zuschrift (brieflich oder elektronisch) zu erfolgen.
Anträge der Mitglieder zuhanden der Generalversammlung sind dem Präsidenten spätestens 3 Wochen vor der Generalversammlung schriftlich einzureichen.
3.4 Aufgaben der Generalversammlung
a) Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und 2 Rechnungsrevisoren,
b) Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes sowie Entlastung des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren,
c) Beschlussfassung über Anträge,
d) Ernennung von Freimitgliedern,
e) Beschlussfassung über Mutationen (Aufnahme und Ausschlüsse),
f) Festsetzung der Jahres-­‐ und Flächenbeiträge,
g) Beschlussfassung über Änderungen und Ergänzungen der Statuten,
h) Festlegung der Entschädigung des Vorstandes.
3.6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 3-5 Mitgliedern und konstituiert sich selber.
3.7 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes
Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlung, vertritt den Verein nach aussen und bestimmt Delegierte.
Der Vorstand macht einen Vorschlag für die Wahl des Rebchefs zuhanden des Gemeinderates.
Für einzelne Ausgaben hat der Vorstand eine Kompetenz von Fr. 3`000.-­‐ pro Jahr.
3.8 Rechnungsrevisoren Die zwei Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung Bericht.
3.9 Rechnungswesen, Abschluss
Der Kassier besorgt das Rechnungswesen, erstellt die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung im Sinne der Vorschriften der Artikel 957 ff OR.
Der Abschluss erfolgt auf den 31. Dezember.
3.10 Amtsperioden, Wiederwahl
Die Amtsperiode beträgt für die Vorstandsmitglieder und die Revisoren je drei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
4. Finanzen
4.1 Beschaffung
Die zur Erreichung des Vereinszweckes notwendigen Mittel werden beschafft durch:
a) Jahresbeiträge der Mitglieder,
b) Flächenbeiträge,
c) freiwillige Zuwendungen,
d) Erträge aus Anlässen.
4.2 Haftung
Für Verpflichtungen des Vereines haftet einzig das Vereinsvermögen.
5. Auflösung des Vereines

5.1 Auflösung
Die Auflösung des Vereines kann nur mit Zustimmung von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder an einer ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden.
5.2 Vereinsvermögen
Über das Vereinsvermögen entscheidet die Generalversammlung.
6. Schlussbestimmungen
Diese revidierten Statuten treten sofort nach Verabschiedung durch die Generalversammlung im Sommer 2021 in Kraft.
Sie ersetzen die Statuten vom 11. Februar 2011
Buus, den 16. Juli 2021
Der Präsident Andreas Kaufmann
Die Aktuarin Claudia Schweizer

 

 

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